Pressemitteilung 7 vom 23.09.2022
Antisemitische Straftaten in Bayern und Österreich
Erster Workshop bayerischer und österreichischer Ermittler bei der Generalstaatsanwaltschaft München
„Bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten voneinander lernen.“ - unter diesem Motto veranstaltet der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, am 23. September 2022 in München den ersten Workshop antisemitische Straftaten in Bayern und Österreich.
20 Expertinnen und Experten aus Bayern und Österreich sowie der EU-Kommission diskutieren und beraten in den Räumen des Generalstaatsanwalts in München, Reinhard Röttle, über die effektive Verfolgung judenfeindlicher Straftaten.
Österreich war eines der ersten Länder Europas, das 2021 einen Aktionsplan gegen Antisemitismus beschloss. Im Rahmen des Workshops stellen die Vertreter der österreichischen und bayerischen Sicherheitsbehörden das aktuelle Lagebild zu antisemitischen Straftaten und Straftätern vor. Zentrales Thema der Arbeitstagung sind auch die sog. Holocaust-Vergleiche bei Corona-Demonstrationen - ein Phänomen, das in beiden Ländern die Strafverfolger intensiv beschäftigt.
Unter anderem werden der Antisemitismuskoordinator der österreichischen Bundesregierung und ein Vertreter des österreichischen Bundesministeriums des Innern einen Überblick über die dortigen Strategien zur Bekämpfung von Antisemitismus geben. Staatsanwälte aus beiden Ländern werden die Möglichkeiten und Grenzen der Strafverfolgung darlegen. Ein Vertreter der Europäischen Union wird die EU-Initiativen zur Bekämpfung antisemitischer Straftaten vorstellen.
Die bayerische Justiz hat frühzeitig schlagkräftige Ermittlungsstrukturen geschaffen und geht mit einem Bündel an Maßnahmen gegen antisemitische Straftaten vor. Bereits 2018 wurde je ein Antisemitismusbeauftragter bei den Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg eingesetzt. Diese haben einen international beachteten Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt. Mit dem Leitfaden können antisemitische Motive (z. B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes) leichter entschlüsselt werden. Bayern hat als erstes Bundesland in Deutschland die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen. Seit dem vergangenen Oktober wurde zusätzlich ein Zentraler Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz bestellt. Deutschlands erster Spezialstaatsanwalt zur Bekämpfung judenfeindlicher Straftaten erzielte bereits große Erfolge, u. a. bei der strafrechtlichen Ahndung von Holocaustvergleichen bei Corona-Demonstrationen.
Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, betont anlässlich dieses Workshops: „Die Zahl der antisemitischen Straftaten in Bayern, in Deutschland und in Europa wächst. Deshalb müssen wir über die Ländergrenzen hinweg gemeinsam auf diese Entwicklung reagieren und ein klares Zeichen setzen: Die bayerische Justiz duldet keine Angriffe auf Jüdinnen und Juden und geht konsequent gegen Antisemitismus vor.“
Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle, hebt hervor: „Der Ausbau der grenzüberschreitenden Kooperation und der internationale Austausch sind mir sehr wichtig. Das gilt ganz besonders bei der Bekämpfung judenfeindlicher Straftaten.“
Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, zu diesem Workshop: „Judenfeindliche Kriminalität ist ein grenzüberschreitendes Phänomen. Wir haben bewusst das offene Format eines Workshops gewählt. Wir wollen in den kommenden Jahren auch weitere europäische Sicherheitsbehörden und Staatsanwaltschaften für unseren Austausch gewinnen.“