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Landgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zeugenbetreuungsstelle

Ist jemand als Zeuge vor Gericht geladen worden, können folgende Gesichtspunkte für ihn von Bedeutung sein:

  • Fragen zum Verfahrensablauf;
  • Angst vor dem Aufeinandertreffen mit dem Angeklagten, einer Partei etc.;
  • Beaufsichtigung von Kindern wenn diese Zeuge vor Gericht sind


Für die Klärung aller in dieser Richtung entstehenden Fragen ist bei den Justizbehörden Landshut eine Zeugenbetreuungsstelle eingerichtet, an die sich Zeugen wenden können.

Weitere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge sowie über den Ablauf einer Hauptverhandlung erhalten Sie auch in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter, Service -> Zeugenbetreuung sowie in der dort aufgeführten Broschüre "Als Zeuge vor Gericht".


Kontakt:

Bürogebäude, Erdgeschoss, Zimmer 23
Maximilianstraße 22
84028 Landshut (Hausanschrift)

Telefonisch:

Dienstag       11:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag  14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Telefon:         0871/84-1359

oder mit vorheriger Terminvereinbarung (0871/84-1299)

Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin (0871/84-1359)


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