Legalisationen und Apostillen
Zuständigkeit
Erteilung einer Vorbeglaubigung zur Legalisation bzw. Erteilung einer Apostille auf Urkunden von
- ansässigen Notaren in Nürnberg, Altdorf, Bad Windsheim, Cadolzburg, Erlangen, Fürth, Greding, Hersbruck, Herzogenaurach, Hilpoltstein, Höchstadt a.d.Aisch, Lauf a.d.Pegnitz, Markt Erlbach, Neumarkt i.d.OPf., Neustadt a.d.Aisch, Parsberg, Roth, Schwabach und Uffenheim;
- Übersetzern und Dolmetschern, welche vor dem Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth öffentlich bestellt und beeidigt sind (siehe Internetadresse http://www.justiz-dolmetscher.de/);
- Urkundsbeamten des Landgerichts Nürnberg-Fürth und der Amtsgerichte Erlangen, Fürth, Hersbruck, Neumarkt i.d.OPf., Neustadt a.d.Aisch und Schwabach (z.B. auf Urteilen, Beschlüssen, insbesondere in Familienverfahren).
Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist für Folgendes NICHT zuständig:
- Erteilung von Apostillen für Urkunden des Amtsgerichts Nürnberg;
hierfür ist das Amtsgericht Nürnberg selbst zuständig. - Erteilung von Apostillen und Legalisationen für Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen (Städten und Gemeinden) ausgestellt sind (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Meldebescheinigungen);
hierfür sind die Bezirksregierungen zuständig (z.B. Regierung von Mittelfranken in Ansbach). - Beglaubigungen von Fotokopien bzw. Ablichtungen aller Art;
hierfür sind die jeweiligen Städte und Gemeinden oder Notare zuständig. - Beglaubigungen von Unterschriften aller Art;
hierfür sind die Notare zuständig.
Weitere Informationen:
Auswärtiges Amt
So erreichen Sie uns:
Anschrift:
Herrn
Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth
Apostille/Legalisation
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
Anträge können grundsätzlich NUR SCHRIFTLICH
eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Arbeitstage
zuzüglich des Postlaufweges. Sie kann in Einzelfällen auch länger sein.
Nach Rücksendung der Apostille bzw. der Vorbeglaubigung für
die Legalisation erhalten Sie eine Kostenrechnung von der Landesjustizkasse
Bamberg.
Eine Apostille/Legalisation kostet 25,00 Euro.
Bei Antragstellung ist immer das Land anzugeben, für welches die Urkunde benötigt wird.
Bitte nur die Dokumente beilegen, die apostilliert bzw. legalisiert werden sollen!
Ansprechpartnerinnen:
Frau Gerstner Tel. 0911/321-2364
Frau Röhnert Tel. 0911/321-2173
E-Mail: apostille-legalisation@lg-nfue.bayern.de
(Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.)
Stand: Dezember 2024