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Landgericht Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Sprechscheinstelle

Wenn Sie eine(n) Untersuchungsgefangene(n) in der Justizvollzugsanstalt besuchen wollen, dann benötigen Sie hierfür einen Sprechschein, auch Besuchserlaubnis genannt.

Hierfür können Sie sich an die Sprechscheinstelle des Amtsgerichts Nürnberg wenden, die zu folgenden Zeiten besetzt ist:

  • montags von 12.30 bis 15.30 Uhr
  • mittwochs von 8.00 bis 11.00 und von 12.30 bis 15.30 Uhr
  • freitags von 8.00 bis 11.00 und von 12.30 bis 14.00 Uhr

Während dieser Zeiten können Sie
  • persönlich in Zimmer E.018 (im Erdgeschoss des Strafjustizzentrums Fürther Str. 114 mit separatem Zugang) vorsprechen,
  • unter der Nr. 0911/321-2701 den jeweils diensthabenden Justizwachtmeister telefonisch erreichen,
um nähere Informationen zu erhalten, die Sie auch auf der Homepage des Amtsgerichts Nürnberg finden.

Die Besuchszeiten der Justizvollzugsanstalt Nürnberg und Hinweise zum Besuch von Gefangenen finden Sie hier.

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