Rechtsantragstelle
Beim Landgericht Nürnberg-Fürth ist sowohl für Straf- als auch Zivilsachen für rechtsuchende Bürger eine Rechtsantragstelle eingerichtet, die mit Rechtspflegern besetzt ist.
Der Rechtspfleger erteilt allgemeine Auskünfte und gibt ggf. Hinweise auf andere Möglichkeiten der Hilfe. Ihm kommt eine Art "Wegweiserfunktion" zu.
Zur Rechtsberatung im konkreten Fall ist der Rechtspfleger nicht befugt; Rechtsberatung darf nur von solchen Personen gewährt werden, denen von der zuständigen Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde. Regelmäßig sind dies nahezu ausschließlich Rechtsanwälte.
Da in den allermeisten Zivilverfahren Anwaltszwang herrscht, besteht die Haupttätigkeit des Rechtspflegers in der Rechtsantragstelle beim Landgericht darin, in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen Anträge aufzunehmen.
Die in der Rechtsantragstelle beim Landgericht Nürnberg-Fürth tätigen Rechtspfleger erreichen Sie telefonisch am besten montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr unter
- 0911 / 321-1919 (Buchstaben A-L) - Zimmer 149 (im ersten Stock des Hauptbaus)
- 0911 / 321-2792 (Buchstaben M-Z) - Zimmer 149 (im ersten Stock des Hauptbaus)
Um Wartezeiten nach Möglichkeit zu vermeiden ist es empfehlenswert, vor persönlicher Vorsprache bei der Rechtsantragstelle einen Termin zu vereinbaren, der auch außerhalb der Sprechzeiten liegen kann.
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Hier erhalten Sie den hierfür zwingend erforderlichen Vordruck "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" nebst Hinweisblatt und Ausfüllhinweisen, oder direkt bei der Rechtsantragstelle.