Bereitschaftsdienst des Landgerichts
Zuständigkeit - Bitte beachten!
Das Landgericht Regensburg hat für bestimmte Feiertagskonstellationen einen eigenen Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Bitte beachten Sie, dass diese Information nur den Bereitschaftsdienst des Landgerichts Regensburg in Eilsachen, für die spezifisch das Landgericht zuständig ist, betrifft.
Beispielsweise kann ein eiliger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in einem Verfahren, in welchem sachlich das Landgericht zuständig ist, darunter fallen.
Nicht gemeint ist der allgemeine gerichtliche Bereitschaftsdienst, der durch die Bereitschaftsrichterinnen und Bereitschaftsrichter bei dem Amtsgericht ausgeübt wird.
Daten und Erreichbarkeit
Der Bereitschaftsdienst des Landgerichts ist erreichbar zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an folgenden Tagen:
24.12.2024
31.12.2024
04.01.2025
19.04.2025
07.06.2025
16.08.2025
04.10.2025
24.12.2025
27.12.2025
31.12.2025