Menü

Lg-regensburg

Justiz ist für die Menschen da.

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Überblick

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in  Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und  Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Für die professionellen Einreicher wie Rechtsanwälte, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Notare, Gerichtsvollzieher u.ä. sehen die Verfahrensordnungen grundsätzlich oder teilweise die Pflicht vor, ihre an Gerichte adressierten Schriftsätze und Anlagen, Anträge und Erklärungen in elektronischer Form zu übermitteln.

Übermittlungswege

Nur bestimmte Übermittlungswege sind im elektronischen Rechtsverkehr gesetzlich zugelassen.

Nicht
zulässig für die Einreichung elektronischer Dokumente ist die Übermittlung per E-Mail. Ab dem 1. Dezember 2024 wird  auch die De-Mail aus übergreifenden technischen Gründen nicht mehr unterstützt.

Besondere elektronische Postfächer:
Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg mittels eines besonderen elektronischen Postfachs  eingereicht werden. Für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und Steuerberater stehen spezielle besondere  elektronische Postfächer zur Teilnahme am ERV zur Verfügung (beA, Gesellschafts-beA, beN, beBPo, beSt). Für Gerichtsvollzieher, Dolmetscher und Übersetzer sowie Berufsbetreuer und sonstige Beteiligte kommt insbesondere die Nutzung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) in Betracht.

BayernPortal / OZG-Nutzerkonten
Wer eine digitale Verwaltungsleistung nutzt, weist sich in der Regel online aus. Für diesen Identitätsnachweis gibt es Nutzerkonten für Bürgerinnen und Bürger sowie für Organisationen, zum Beispiel Unternehmen und Vereine. Nutzerkonten gewährleisten die sichere Identifizierung und Authentifizierung von Personen, die für sich oder im Namen einer Organisation digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Nutzerkonten sind im Onlinezugangsgesetz (OZG) geregelt. Hierüber stehen weitere komfortable Möglichkeiten zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung. Dazu können beispielsweise die BayernID  und nachfolgendes Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente genutzt werden.

Nützliche Links

Hinweis Elektronischer Rechtsverkehr - Standard Galactic Alphabet