Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Überblick
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Für die professionellen Einreicher wie Rechtsanwälte, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Notare, Gerichtsvollzieher u.ä. sehen die Verfahrensordnungen grundsätzlich oder teilweise die Pflicht vor, ihre an Gerichte adressierten Schriftsätze und Anlagen, Anträge und Erklärungen in elektronischer Form zu übermitteln.
Übermittlungswege
Nur bestimmte Übermittlungswege sind im elektronischen Rechtsverkehr gesetzlich zugelassen.
Nicht zulässig für die Einreichung elektronischer Dokumente ist die Übermittlung per E-Mail. Ab dem 1. Dezember 2024 wird auch die De-Mail aus übergreifenden technischen Gründen nicht mehr unterstützt.
Besondere elektronische Postfächer:
Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg mittels eines besonderen elektronischen Postfachs eingereicht werden. Für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und Steuerberater stehen spezielle besondere elektronische Postfächer zur Teilnahme am ERV zur Verfügung (beA, Gesellschafts-beA, beN, beBPo, beSt). Für Gerichtsvollzieher, Dolmetscher und Übersetzer sowie Berufsbetreuer und sonstige Beteiligte kommt insbesondere die Nutzung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) in Betracht.
BayernPortal:
Zudem stehen insbesondere für Bürger über die OZG-Nutzerkonten weitere komfortable Möglichkeiten zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung. Hierfür können beispielsweise die BayernID und nachfolgendes Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente genutzt werden.
Nützliche Links
-
Grafik: Teilnahmemöglichkeiten am ERV
(Stand: Oktober 2024)
-
BayernPortal
Hier können Sie sich mit Ihrer BayernID anmelden. Sofern Sie noch keine BayernID haben, können Sie hier auch ein Konto erstellen.
-
Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente
Dieses Formular gilt für elektronische Dokumente, die bei dem Landgericht Regesburg eingereicht werden sollen. Für die weiteren Schritte benötigen Sie ein BayernID-Konto.
-
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.