Bereitschaftsdienst des Landgerichts
Daten und Erreichbarkeit
Das Landgericht Regensburg hat für bestimmte Feiertagskonstellationen neben dem allgemeinen richterlichen Bereitschaftsdienst einen eigenen Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Dieser ist erreichbar zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an folgenden Tagen:
30.03.2024
18.05.2024
02.11.2024
24.12.2024
31.12.2024
04.01.2025
Zuständigkeit
Bitte beachten Sie, dass diese Information nur den Bereitschaftsdienst des Landgerichts Regensburg in Eilsachen, für die spezifisch das Landgericht zuständig ist, betrifft.
Beispielsweise kann ein eiliger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in einem Verfahren, in welchem sachlich das Landgericht zuständig ist, darunter fallen.
Nicht gemeint ist der allgemeine gerichtliche Bereitschaftsdienst, der durch die Bereitschaftsrichterinnen und Bereitschaftsrichter bei dem Amtsgericht ausgeübt wird.