Hinweise für Zeugen, Dolmetscher, Sachverständige und Schöffen
Sie sind als Zeuge geladen?
Zeuginnen und Zeugen sind eines der wichtigsten Beweismittel im Straf- wie Zivilprozess. Als solche sollen sie über ihre Wahrnehmungen bestimmter Tatsachen Auskunft geben. Es kann sich hierbei sowohl um eigene Beobachtungen eines für das jeweilige Verfahren wichtigen Geschehens oder auch nur um die hierüber ihnen gegenüber von anderen gemachten Mitteilungen handeln. Ihnen kommt damit im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu und Sie haben eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht wahrzunehmen, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht. Beachten Sie daher die Ladung sorgsam. Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Ihnen zum Beispiel der Termin zeitlich nicht möglich ist, rufen Sie bitte sogleich bei der auf der Ladung angegebenen Telefonnummer an.
Bitte rechnen Sie damit, dass Sie unter Umständen eine gewisse Zeit vor dem Sitzungssaal warten müssen. Das liegt daran, dass der Verfahrensverlauf für das Gericht nur in Grenzen absehbar ist, sodass bei Ihrer Ladung nicht genau bekannt ist, in welcher Reihenfolge und zu welcher genauen Zeit die Zeugen einvernommen werden können. Nehmen Sie sich am besten eine Lektüre mit, um eine eventuelle Wartezeit zu überbrücken.
Bitte bereiten Sie sich auch auf Ihre Vernehmung vor, indem Sie zum Beispiel alle Unterlagen, die für das Beweisthema von Relevanz sein könnten, mitbringen.
Zeugen, die einer Ladung unentschuldigt nicht folgen, können mit einem Ordnungsgeld und Verfahrenskosten belegt werden.
Den Ort Ihrer Vernehmung finden Sie auf der Ladung. Näheres können Sie den Verkehrsanbindungen auf der Startseite entnehmen.
Weitere Informationen: Broschüre "Als Zeuge vor Gericht"
Zeugenbetreuung
Herr Falk; Telefon: 0941 / 2003-747
Herr Gradl; Telefon: 0941 / 2003-757
Wenn Sie vor Ort kurzfristig Hilfe benötigen sollten, wenden Sie sich an die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister.
Antrag auf Entschädigung (Zeugen/Schöffen) oder Vergütung (Sachverständige/Dolmetscher)
Beim Landgericht Regensburg besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Entschädigung (für Zeugen oder Schöffen) oder Vergütung (für Sachverständige oder Dolmetscher) elektronisch einzureichen.
Zur elektronischen Antragstellung ist eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID unter: https://id.bayernportal.de/de
Sie finden das Onlineformular zur Antragstellung beim Landgericht Regensburg unter folgendem Link: https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/5284227393228
Bitte beachten Sie: Verwenden Sie zur Einreichung beim Landgericht Regensburg ausschließlich diesen Link. Wenn Sie Formulare im BayernPortal bei anderen Gerichten einreichen, ist eine Weiterleitung und Bearbeitung des Antrags beim richtigen Gericht nicht sichergestellt.
Falls Sie das Online-Verfahren nicht durchführen möchten, erhalten Sie (wie bisher) auf Wunsch auch ein Papier-Formular nach Abschluss Ihrer Aussage bzw. Tätigkeit in den Verhandlungen.