Bausachen, Architektensachen
Bausachen sind Rechtsstreitigkeiten
a) mit oder zwischen Bauunternehmern, Bauhandwerkern, Bauträgern, Architekten, Sonderfachleuten oder sonstigen Baubeteiligten, denen ein Vertrag über Dienst- oder Werkleistungen bei einem Bauwerk zugrunde liegt. Nicht darunter fällt die Montage von Sachen durch den Lieferanten, sofern diese von völlig untergeordneter Bedeutung ist und keinen ins Gewicht fallenden Eingriff in die Substanz des Bauwerks erfordert.
a) mit oder zwischen Bauunternehmern, Bauhandwerkern, Bauträgern, Architekten, Sonderfachleuten oder sonstigen Baubeteiligten, denen ein Vertrag über Dienst- oder Werkleistungen bei einem Bauwerk zugrunde liegt. Nicht darunter fällt die Montage von Sachen durch den Lieferanten, sofern diese von völlig untergeordneter Bedeutung ist und keinen ins Gewicht fallenden Eingriff in die Substanz des Bauwerks erfordert.
b) zwischen Veräußerer und Erwerber eines bebauten Grundstückes wegen Baumängeln.
c) denen Regressforderungen einer Versicherung gegen nicht bei ihr versicherte Baubeteiligte im Zusammenhang mit einem der vorbezeichneten Verhältnisse zugrunde liegen.
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