Schifffahrtssachen
Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Schifffahrtsgerichte im Freistaat Bayern, also in bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die mit der Benutzung von Binnengewässern durch Schifffahrt zusammenhängen, sowie in Bußgeldsachen wegen Zuwiderhandlungen gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften (§ 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen).
Das Oberlandesgericht Nürnberg ist Schifffahrtsobergericht in Binnenschifffahrtssachen für ganz Bayern.
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