Familienverfahren
Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:
- Scheidungs- und sonstige Ehesachen
- Versorgungsausgleich
- Güterrecht (Zugewinnausgleich)
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Unterhalt
- Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs
- Abstammungssachen (z.B. Feststellung der Vaterschaft)
- Familiengerichtliche Genehmigungen
- Vormundschaften und Pflegschaften
- Adoptionen
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
- Lebenspartnerschaftssachen
Verfahrenskostenhilfe
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Erreichbarkeit
Zimmer 104, 105 und 106/I. Stock Neubau
Telefon: 08671 / 5060-152, -153, -154 und -155
Telefax: +499621962414326