Verfahrensübersicht
- Beratungshilfe/Rechtsantragstelle
- Betreuungsverfahren
- Familienverfahren
- Grundbuchamt
- Rechtsantragstelle
- Zwangsvollstreckung/Gerichtsvollzieher
- Nachlassverfahren
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Bürgerservice
Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.
Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für die folgenden Verfahren ist ein anderes Gericht zuständig. Bitte folgen Sie dem Link bei der Verfahrensbezeichnung.
- Zuständig für Genossenschaftsregister ist das Amtsgericht Traunstein
- Zuständig für Handelsregister ist das Amtsgericht Traunstein
- Zuständig für Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Mühldorf a. Inn
- Zuständig für Landgerichtsarzt ist das Landgericht Traunstein
- Zuständig für Registersachen ist das Amtsgericht Traunstein
- Zuständig für Vereinsregister ist das Amtsgericht Traunstein
- Zuständig für Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Zentralisierte Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)
Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Zentrales Mahngericht Coburg (ZeMaCo)
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung der Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)
Bürgerservice
Hinweise auf Formulare, Serviceleistungen, online-Dienste und Broschüren finden Sie auf folgenden Seiten:
Bankverbindung und Hinweise für den Zahlungsverkehr
Bankverbindung
Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
Konto für Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
Hinweise für den Zahlungsverkehr:
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.