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Amtsgericht Altötting

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Das Zivilgericht ist zuständig für:


  • Streitigkeiten in 1. Instanz soweit der Wert des Streitgegenstandes 5.000 Euro nicht übersteigt (bei höherem Streitwert ist das Landgericht zuständig)
  • Für alle Wohnraum-Mietstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Wert der Streitigkeit
  • Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens bis Streitwert 5.000 Euro
  • Annahme von Schutzschriften
  • Arreste und einstweilige Verfügung 
  • Anträge auf Kostenfestsetzung in Zivilsachen der 1. Instanz
  • Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Güterstelle auf der Geschäftsstelle
  • Aufgebots-Verfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde

Vor dem Zivilgericht können private oder geschäftliche Ansprüche geltend gemacht werden, wie zum Beispiel:

  • Ersatz eines Schadens
  • Räumung einer Wohnung
  • Unterlassung
  • Abgabe einer Willenserklärung
  • Duldung
  • Herausgabe einer bestimmten Sache

Verfahrensübersicht