Rechtsantragstelle
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Hinweise:
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die im Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen,
§ 49 a Abs. 1 BRAO.
Informationen:
Broschüre Beratungshilfe