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Amtsgericht Forchheim

Verfahrensübersicht

Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.

Weitere Verfahren bei anderen Gerichten

Für die folgenden Verfahren ist ein anderes Gericht zuständig. Bitte folgen Sie dem Link bei der Verfahrensbezeichnung.

Zentralisierte Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)

Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Zentrales Mahngericht Coburg (ZeMaCo)

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)

Bankverbindung und Hinweise für den Zahlungsverkehr

Bankverbindung
Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg

Konto für Einzahlung von Kosten­vorschüssen, Gebühren und Geld­auflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19

Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19

Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheits­leistung bei Zwangs­ver­steige­rung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19


Vorschusszahlungen

Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Vorschusszahlungen können auch unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens geleistet werden.
Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.


Hinweis zur Zahlung mit Scheck

Mit Wirkung vom 01.11.2016 ist der Scheckzahlungsverkehr in der bayerischen Justiz durch entsprechende Änderungen der Verordnung über den Zahlungsverkehr im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit (ZahlVJuFin) auf die Fälle beschränkt, in denen spezialgesetzliche Bestimmungen Scheckzahlungen ausdrücklich vorsehen. Scheckzahlungen können ab diesem Zeitpunkt daher nicht mehr akzeptiert werden.