Geldannahmestelle
Der bare Zahlungsverkehr ist grundsätzlich zu vermeiden.
Barauszahlungen auch von Zeugenentschädigungen sind daher grundsätzlich nicht möglich. In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen, Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar einbezahlt werden.
Wichtig:
Bei allen Überweisungen ist als Verwendungszweck das die Zahlung betreffende Aktenzeichen sowie die Bezeichnung des Gerichts anzugeben!
Beispiel: "AZ: 2 F 1234/09, Amtsgericht Forchheim"
Fehlen diese Angaben, so kann eine Zahlung nicht dem jeweiligen Gericht bzw. Verfahren zugeordnet werden.
Bankverbindung und Hinweise für den Zahlungsverkehr
Bankverbindung
Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
Konto für Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
Vorschusszahlungen
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Vorschusszahlungen können auch unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens geleistet werden.
Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.