Zivilverfahren
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Hauptgebäude
1. Obergeschoss
Kontakt
Die Zuständigkeit des jeweiligen Sachbearbeiters richtet sich nach dem vergebenen Aktenzeichen (70 C / 72 C):
Referat "70 C"
Frau Eberlein
Telefon: 09191 / 710-142
Zimmer 106 (1. OG)
Referat "72 C"
Verfahren mit ungerader Endziffer (1, 3, 5, 7, 9 - z. B. 72 C 123/23)
Frau Nestrojil
Telefon: 09191 / 710-146
Zimmer 114 (1. OG)
Verfahren mit gerader Endziffer (2, 4, 6, 8, 0 - z. B. 72 C 234/23)
Frau Auer
Telefon: 09191 / 710-145
Zimmer 114 (1. OG)
Telefax: 09621 / 962414-126
Zuständigkeit
Das Zivilgericht ist zuständig für
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis
- ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes
- Wohnungseigentumssachen
- Arrest und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Kostenfestsetzung
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle
- Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
- Anträge auf Beratungshilfe
- Anträge auf Kostenerstattung in Beratungshilfeangelegenheiten
Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe
Broschüren
- Mahnverfahren - ein kurzer Prozess (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
- Als Zeuge vor Gericht (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
- Tipps für Mieter und Vermieter (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
- Tipps für Wohnungseigentümer (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
- Rechtstipps zum Verkehrsunfall (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
Sollten die hier vorstehenden Links/Vordrucke nicht mehr aufgerufen werden können, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den im Teilimpressum aufgeführten Chefredakteur.