Grundbuchamt
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Hauptgebäude
Zimmer 006 (Erdgeschoss)
Kontakt
Ansprechpartner
Telefon: 09191 / 710-122
Telefax: 09621 / 962414-127
Informationen
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Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts gelegenen Grundstücke geführt. Dies entspricht allen Städten und Gemeinden im Landkreis Forchheim.
Es ist zuständig für alle Eintragungen von Eigentumsveränderungen, von Grundschulden und anderen dinglichen Rechten (z.B. Dienstbarkeiten) bei Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten. -
Grundbuchblattabschriften (Ausdruck der im Grundbuch eingetragenen Daten) erhält nur der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts;
Andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung) und z.B.- als Gläubiger einen Vollstreckungstitel,
- als Kaufinteressent die Vollmacht des Eigentümers
vorlegen. Wenn Sie Ehegatte, Elternteil oder Kind des Eigentümers oder Berechtigten sind, benötigen Sie ebenfalls dessen Vollmacht.
Für einen Grundbuchausdruck ist ein schriftlicher und eigenhändig unterschriebener Antrag nötig (Vordruck siehe unten), der persönlich gestellt muss und auch per Post, per e-Mail oder Telefax eingereicht werden kann. Alternativ kann der Antrag mit BayernID mit BayernPortal gestellt werden (siehe unten).
Für eine Blattabschrift fallen folgende Gebühren an, welche über die Landesjustizkasse Bamberg in Rechnung gestellt werden:- unbeglaubigte Grundbuchblattabschrift: 10,- €
- beglaubigte Grundbuchblattabschrift: 20,- €
Per e-Mail kann durch eine berechtigte Person (s.o.) eine Blattabschrift bestellt werden. Der Email muss ein eigenhändig unterschriebener Antrag im pdf-Format beigefügt sein.
Richten Sie diese bitte direkt an die Poststelle des Grundbuchamtes.Der Grundbuchausdruck wird per Post (nicht per E-Mail) verschickt. Bis zum Erhalt des Ausdrucks können bis zu 10 Tage vergehen.
Den Grundbuchausdruck und die Rechnung erhalten Sie von unterschiedlichen zentralen Stellen der bayerischen Justiz.
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Die Einsicht vor Ort in das Grundbuch und erhält nur der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts;
Andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung) und z.B.- als Gläubiger einen Vollstreckungstitel,
- als Kaufinteressent die Vollmacht des Eigentümers
vorlegen. Wenn Sie Ehegatte, Elternteil oder Kind des Eigentümers oder Berechtigten sind, benötigen Sie ebenfalls dessen Vollmacht.
Zur Grundbucheinsicht ist die persönliche Vorsprache und die Vorlage eines Personalausweises erforderlich.
Eine Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren ist nur einem beschränkten Benutzerkreis vorbehalten (z.B. Behörden, Notaren, Banken).
Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei. -
Zur Löschung einer Hypothek oder Grundschuld ist eine Löschungsbewilligung des Gläubigers und die Zustimmung des/der Grundstückseigentümer in notariell beglaubigter Form erforderlich.
Ein formloser Antrag genügt hier nicht.
Zur Löschung eines Wohnungsrechtes, Leibgedings oder Nießbrauches auf Lebenszeit finden Sie unten einen entsprechenden Vordruck. Die Vorlage einer Sterbeurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift ist in der Regel notwendig.
Für Namensänderungen finden Sie unten einen entsprechenden Antrag. Die Vorlage der entsprechenden Urkunde (i.d.R. die Heiratsurkunde) im Original oder in beglaubigter Abschrift ist notwendig.
Diese Anträge sind wegen der vorzulegenden Nachweise bzw. Beglaubigungen nicht per Fax oder E-Mail möglich.
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Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes.
Lagepläne eines Grundstücks gibt es daher nur vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Antragsformulare
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Online-Antrag auf Grundbuchausdruck (mit Bayern-ID)
Verschlüsselter Onlineantrag per BayernID mit der Onlinefunktion Ihres Ausweises.
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Antrag auf Grundbuchausdruck (PDF)
Den PDF-Antrag senden Sie bitte unterschrieben per Mail an poststelle.gba@ag-fo.bayern.de oder ausgedruckt per Post.
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Antrags auf Namensberichtigung (PDF)
PDF zur Vorlage oder Versand per Post.
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Antrag auf Löschung eines Wohnungsrechtes o.ä. (PDF)
PDF zur Vorlage oder Versand per Post.
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Antrag auf Grundbuchberichtigung nach Erbfolge (PDF)
PDF zum Versand per Post, per Mail oder per elektronischem Rechtsverkehr (eBO). Der Erbnachweis muss dem Grundbuchamt vorgelegt werden, es sei denn, das Nachlassverfahren wurde beim Amtsgericht Forchheim geführt.
Weitere Informationen
Sollten die hier vorstehenden Links/Vordrucke nicht mehr aufgerufen werden können, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den im Teilimpressum aufgeführten Chefredakteur.