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Amtsgericht Forchheim

Zivilverfahren

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Hauptgebäude
1. Obergeschoss

Kontakt

Die Zuständigkeit des jeweiligen Sachbearbeiters richtet sich nach dem vergebenen Aktenzeichen (70 C / 72 C):

Referat "70 C"
Frau Eberlein
Telefon: 09191 / 710-142
Zimmer 106 (1. OG)

Referat "72 C"
Verfahren mit ungerader Endziffer (1, 3, 5, 7, 9 - z. B. 72 C 123/23)
Frau Nestrojil
Telefon: 09191 / 710-146
Zimmer 114 (1. OG)

Verfahren mit gerader Endziffer (2, 4, 6, 8, 0 - z. B. 72 C 234/23)
Frau Auer
Telefon: 09191 / 710-145
Zimmer 114 (1. OG)

Telefax: 
09621 / 962414-126

Zuständigkeit

Das Zivilgericht ist zuständig für

  • alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 €(auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis
  • ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes
  • Wohnungseigentumssachen
  • Arrest und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
  • Anträge auf Kostenfestsetzung
  • Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle
  • Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
  • Anträge auf Beratungshilfe
  • Anträge auf Kostenerstattung in Beratungshilfeangelegenheiten

Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe

Broschüren

Sollten die hier vorstehenden Links/Vordrucke nicht mehr aufgerufen werden können, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den im Teilimpressum aufgeführten Chefredakteur.

Verfahrensübersicht