Betreuungsverfahren
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Nebengebäude
Zimmer 105 (1. Obergeschoss)
Kontakt
Die Zuständigkeit des jeweiligen Sachbearbeiters richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Betreuten
Sachbearbeiter
Buchstaben: A, Q, R, S, T, U, W, X, Y, Z
Herr Fiedler
Telefon: 09191 / 710-217
Buchstaben: B, E, G, H, O, P, V
Frau Damm
Telefon: 09191 / 710-215
Buchstaben: C, D, F, I, J, K, L, M, N
Frau Völlner
Telefon: 09191 / 710-207
Telefax: 09621 / 962414-121
Zuständigkeit
Neben der tatsächlichen Pflege einer hilfsbedürftigen Person muss auch deren Vertretung gegenüber Dritten geregelt werden. Dies kann durch die Anordnung einer rechtlichen Betreuung geschehen, die von dem für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Amtsgericht eingerichtet werden kann, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die betroffene Person ist volljährig.
- Die betroffene Person leidet an einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.
- Die betroffene Person ist nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
- Für die betroffene Person existieren keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder ausreichende Vollmachten.
Anregung einer Betreuung
- Verschlüsseltes Onlineformular (mit Bayern-ID)
-
Ausfüllbares PDF
Zur unterschriebenen Einreichung per Post, Fax, "Mein Justizpostfach" oder eBO.
Weitere Informationen
- Kostenfreie Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
- Kostenfreie Broschüre "Das Betreuungsrecht" (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
- Vorsorgevollmacht; Informationen zur Erstellung Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. (Bayernportal.de)
- Betreuungsverfügung; Informationen zur Erstellung Durch eine Betreuungsverfügung kann jedermann vorsorglich Anordnungen für einen späteren Betreuungsfall treffen. (Bayernportal.de)
- Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung Informationen und Vordrucke beim Bundesministerium der Justiz
Sollten die hier vorstehenden Links/Vordrucke nicht mehr aufgerufen werden können, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den im Teilimpressum aufgeführten Chefredakteur.