Rechtsantragstelle
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Hauptgebäude
Zimmer 009 (Erdgeschoss)
Kontakt
Ansprechpartner
Frau Leicht
Telefon: 09191 / 710-147
Telefax: 09621 / 962414-132
Zuständigkeit
Die Rechtsantragstelle kann Ihnen bei der Aufnahme von Anträgen oder Erklärungen behilflich sein.
Eine rechtliche Beratung (z. B. die Auskunft, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg haben könnte oder in welcher Höhe man z. B. Unterhalt zahlen muss) ist durch das Gericht nicht möglich.
In Familiensachen besteht bei der Stellung eines Scheidungsantrags sowie in Familienstreitsachen (Antrag auf Unterhalt oder Güterrecht) Anwaltszwang. Die Anträge müssen daher von einem Anwalt eingereicht werden. In diesen Verfahren ist eine Antragsaufnahme durch die Rechtsantragsstelle nicht möglich.
Beratungshilfe
Die Rechtsantragsstelle ist ebenso zuständig für die Prüfung eines Antrags auf Beratungshilfe.
Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich von einem Anwalt beraten und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.
Wenn Sie Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie bei der Rechtsantragsstelle einen Antrag stellen. Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen wird Ihnen dann ein Berechtigungsschein für die Beratung bei einem Rechtsanwalt ausgestellt.
Für die Beratung durch den Rechtsanwalt müssen Sie dann nur eine Schutzgebühr von 15 Euro bezahlen. Wenn Sie mit besonders wenig Geld auskommen müssen, kann der Rechtsanwalt auch diese Gebühr ermäßigen oder ganz erlassen.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Sollten die hier vorstehenden Links/Vordrucke nicht mehr aufgerufen werden können, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den im Teilimpressum aufgeführten Chefredakteur.