Strafverfahren
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Telefax: 09621 / 962414-124
Kontakt
Die Zuständigkeit des Sachbearbeiters richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Angeklagten.
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Strafverfahren gegen Erwachsene (1 Cs, 1 Ds, 1 Ls)
Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende (2 Cs, 2 Ds, 2 Ls)
Bewährungsüberwachung (VRJs aus Cs, Ds, und Ls)
Zuständige Sachbearbeiter:
- Buchstaben: A-K
Frau Pfalzgraf
Telefon: 09191 / 710-161
Zimmer 112 (1. OG)
- Buchstaben: L-Z
Frau Gerstenberger
Telefon: 09191 / 710-220
Zimmer 112 (1. OG)
Bußgeldverfahren (3 OWi)
Bewährungsüberwachung (VRJs, BÜR, BwR)
Zuständige Sachbearbeiter:
- Frau Linhard (Mo, Mi, Fr)
Telefon: 09191 / 710-163
Zimmer 113 (1. OG)
- Frau Freier
Telefon: 09191 / 710-162
Zimmer 113 (1. OG)
Zuständigkeit
Das Strafgericht ist zuständig für
- Straf- und Bußgeldverfahren gegen Erwachsene, wenn der Strafrichter bzw. das Schöffengericht oder das erweiterte Schöffengericht entscheidet
- Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, wenn der Strafrichter als Jugendrichter bzw. das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) entscheidet
- richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren
- Bewährungsverfahren bei Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen
- Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung
Online-Formular (mit Bayern-ID)
Broschüren
- Als Zeuge vor Gericht (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
- "Ich habe Rechte" - Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen (Bundesministerium der Justiz)
- "Opferfibel" - Rechtswegweiser für Opfer einer Straftat (Bundesministerium der Justiz)
- "Besuch einer Gerichtsverhandlung" - Informationen für Schulen und Lehrer (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
Sollten die hier vorstehenden Links/Vordrucke nicht mehr aufgerufen werden können, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den im Teilimpressum aufgeführten Chefredakteur.