Menü

Amtsgericht Forchheim

Zwangsvollstreckung

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Nebengebäude
Zimmer 207 (2. Obergeschoss)

Kontakt

Die Zuständigkeit des jeweiligen Sachbearbeiters richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Schuldners.

Ansprechpartner
Frau Hofmann (Dienstag-Freitag)
Buchstaben: A - H
Telefon: 09191 / 710-229

Frau Dürschmid
Buchstaben: I - Z
Telefon: 09191 / 710-227

Telefax: 09621 / 962414-125

Zuständigkeit

Das Vollstreckungsgericht ist neben anderen Vollstreckungsorganen - bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarvollstreckung) insbesondere zuständig für:

  • Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (durch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)

    Sachpfändungen erfolgen durch einen Zwangsvollstreckungsauftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher. Die eventuell darauffolgende Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (§ 807 ZPO) wird ebenfalls durch den zuständigen Gerichtsvollzieher durchgeführt. Die Aufträge können an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle gerichtet werden.

  • Gewährung von Vollstreckungsschutz (z. B. Räumungsschutz)
  • Entscheidungen über Widersprüche des Schuldners gegen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  • Erlass von Durchsuchungs- und Haftbefehlen in Verfahren der eidesstattlichen Versicherung
  • Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
  • Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung
  • Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren

Online-Anträge (mit BayernID)

Weitere Informationen

Sollten die hier vorstehenden Links/Vordrucke nicht mehr aufgerufen werden können, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den im Teilimpressum aufgeführten Chefredakteur.

Verfahrensübersicht