Zwangsvollstreckung
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Nebengebäude
Zimmer 207 (2. Obergeschoss)
Kontakt
Die Zuständigkeit des jeweiligen Sachbearbeiters richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Schuldners.
Ansprechpartner
Frau Hofmann (Dienstag-Freitag)
Buchstaben: A - H
Telefon: 09191 / 710-229
Frau Dürschmid
Buchstaben: I - Z
Telefon: 09191 / 710-227
Telefax: 09621 / 962414-125
Zuständigkeit
Das Vollstreckungsgericht ist neben anderen Vollstreckungsorganen - bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarvollstreckung) insbesondere zuständig für:
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Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (durch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
Sachpfändungen erfolgen durch einen Zwangsvollstreckungsauftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher. Die eventuell darauffolgende Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (§ 807 ZPO) wird ebenfalls durch den zuständigen Gerichtsvollzieher durchgeführt. Die Aufträge können an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle gerichtet werden.
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Gewährung von Vollstreckungsschutz (z. B. Räumungsschutz)
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Entscheidungen über Widersprüche des Schuldners gegen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
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Erlass von Durchsuchungs- und Haftbefehlen in Verfahren der eidesstattlichen Versicherung
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Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
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Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung
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Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren
Online-Anträge (mit BayernID)
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Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einem Pfändungsschutzkonto
Sie können eine Erhöhung der Pfändungsfreibeträge für Ihr Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) online beantragen. Dies gilt auch, wenn zusätzlich zu Ihrem Konto Ihr Einkommen gepfändet ist. Wenn Sie einmalige unpfändbare Bezüge erhalten, können Sie eine einmalige Erhöhung des Freibetrags beantragen.
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Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einer Einkommenspfändung
Sie können die Erhöhung des Pfändungsfreibeitrags bei einer Einkommenspfändung beim Gericht, das die Pfändung Ihres Einkommens angeordnet hat, online beantragen.
Weitere Informationen
- Formulare für die Zwangsvollstreckung Hier finden Sie die Formulare für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher, Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
- Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Wenn die Pfändung eines Zahlungskontos droht oder das Zahlungskonto bereits gepfändet wurde, kann Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erlangt werden.
- Prozesskostenhilfe Der Gläubiger kann für das beabsichtigtes Zwangsvollstreckungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen. In diesem Falle ist der Vollstreckungsauftrag mit dem Prozesskostenhilfeantrag zunächst an das Vollstreckungsgericht zu übersenden und wird dann von hieraus an den Gerichtsvollzieher weitergeleitet.
- Gerichtsvollzieherdatenbank Zuständigkeitsverzeichnis der Gerichtsvollzieher in Bayern
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