Adoptionen
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Adoption bedeutet die Annahme als Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.
Es können sowohl minderjährige als auch volljährige Personen adoptiert werden.
Das Amtsgericht Fürth - Familiengericht - ist dann örtlich zuständig, wenn der oder einer der Annehmenden im Gerichtsbezirk, also in Fürth oder dem Landkreis Fürth, wohnt. Der Annahmeantrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar oder die Notarin berät dabei umfassend zu den rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen einer Adoption.
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