Nachlassverfahren
Hausanschrift:
Hallstraße 1
90762 Fürth
Telefon: 0911 / 7438-0
Fax: 09621/962414263
E- Mail: poststelle.nachlassgericht@ag-fue.bayern.de
(Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen).
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zur Beurkundung und Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungserklärungen ist eine Terminvereinbarung erforderlich!
Eingang:
Das Gebäude des Nachlassgerichtes Fürth befindet sich in der Bäumenstraße 28, 90762 Fürth.
Ein Zugang zu dem Gebäude ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung oder durch Vorlage eines Ladungsschreibens möglich.
Die Diensträume sind für Rollstuhlfahrer über den ebenerdigen Zugang zum Aufzug erreichbar.
Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.
Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache mit der Nachlassabteilung ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.
Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie hier
Zuständigkeiten und Aufgaben des Nachlassgerichts
Das Amtsgericht Fürth - Nachlassgericht - ist zuständig, wenn die Erblasserin oder der Erblasser den letzten Aufenthalt in dem Amtsgerichtsbezirk Fürth hatte.
Zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes gehören:
- Hinterlegung von Testamenten
- Feststellung und Ermittlung von Erben
- Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
- Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen im Todesfall (zum Beispiel Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Todeserklärungen
Nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes gehören:
- Verteilung und Auseinandersetzung des Nachlasses
- Feststellung der Höhe von Pflichtteilsansprüchen
- Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
- Auskünfte zur Erbschaftssteuer
- Feststellung der Nachlasshöhe
Hinweise zur Beurkundung von Erbausschlagungen:
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, bringen Sie bitte mit:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- das Anschreiben des Nachlassgerichtes aus dem hervorgeht, dass Sie zum Erben berufen sind, soweit vorhanden
- Sterbeurkunde mit den Angaben zum Verstorbenen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter Wohnsitz und Sterbeort)
- Anschrift und Geburtsdaten von Personen, die ansonsten als Erben (Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) in Betracht kommen könnten
- Möchten Sie nicht (nur) für sich ausschlagen, sondern auch für Ihre minderjährigen Kinder, beachten Sie bitte, dass bei gemeinschaftlicher elterlicher Sorge beide Elternteile ausschlagen müssen.
Zur Beurkundung und Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungserklärungen ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte setzen Sie sich hierfür telefonisch mit dem Nachlassgericht in Verbindung.
Sie können die Erbausschlagung auch vor einem Notar erklären. Die Beurkundungsgebühr entspricht der des Gerichts, allerdings kommen Auslagen und Steuern hinzu.
Häufig gestellte Fragen
Bevor Sie sich mit Ihrer Anfrage an das Nachlassgericht wenden, prüfen Sie bitte, ob Sie hier schon die Antwort auf Ihre Fragen finden können.
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Sie müssen folgende Unterlagen an das Nachlassgericht Fürth senden:
- ein kurzes Anschreiben mit Antrag zur Verwahrung
- das Testament im Original
- eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde (bei gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten, bitte beider Geburtsurkunden)
- eine Kopie Ihres Personalausweises mit Vorder- und Rückseite oder Ihres Reisepasses (bei gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten, bitte von beiden Eheleuten)
Für die Verwahrung des Testaments wird eine Verwahrgebühr von 75,00 € pro Testament und eine Registrierungsgebühr im Zentralen Testamentsregister von 15,50 € pro Person fällig.
Die erfolgte Verwahrung wird Ihnen in Form eines Hinterlegungsscheines schriftlich bestätigt.
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Jeder Sterbefall in Fürth wird dem Nachlassgericht von dem Standesamt gemeldet. Das Amtsgericht Fürth ist nur zuständig, wenn der Verstorbene zuletzt in Fürth seinen letzten Aufenthalt hatte. Die Person, die vom Standesamt als Auskunftsgeber genannt wurde (in der Regel, ist das die Person, welche sich um die Beerdigung gekümmert hat) erhält von dem Nachlassgericht in den nächsten Wochen eine Verfahrensanfrage in Form eines Fragebogens übersandt. Die Formblattanfrage muss -soweit möglich- vollständig ausgefüllt und binnen 6 Wochen zurückgesandt werden, auch wenn kein Nachlass vorhanden ist. Sollten Sie keine Angaben machen können, so teilen Sie auch das bitte mit.
Wenn der Verstorbene Grundbesitz hatte oder ein Testament vorhanden ist oder die Beerdigungskosten übersteigendes Vermögen hatte, so wird ein Nachlassverfahren eingeleitet und die Erben werden von dem Nachlassgericht ermittelt. -
Das Original muss beim Nachlassgericht abgegeben werden, eine Kopie reicht nicht aus. Bei Bedarf fertigen Sie sich eine Fotokopie davon für Ihre Unterlagen vor einer Abgabe an das Nachlassgericht.
Sie können das Originaltestament per Post einreichen oder dieses unter Angabe des Aktenzeichens - sofern vorhanden - und der Nachlassabteilung als Empfänger im Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Fürth an der Hallstraße 1 einwerfen.
Das Testament kann nur angenommen werden, wenn bereits eine Sterbeurkunde vorliegt oder mit dem Testament eingereicht wird. Eine Sterbeurkunde erhalten Sie vom Standesamt des Sterbeorts.
Zur Testamentseröffnung werden Sie in der Regel nicht persönlich geladen. Sie erhalten das eröffnete Testament in beglaubigter Kopie per Post. -
Sie können das zuständige Nachlassgericht schriftlich über das Ableben Ihres Mieters informieren und erfragen, ob Erben bekannt sind.
Hierzu reichen Sie bitte unbedingt eine Kopie des Mietvertrages als Nachweis Ihres berechtigten Interesses ein. Andernfalls kann Ihnen keine Auskunft erteilt werden.
Bezüglich Fragen, welche Rechte und Pflichten Sie nun als Vermieter haben, wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (z.B. Rechtsanwalt). Das Nachlassgericht kann Ihnen hierzu keine Informationen geben. -
Das Nachlassgericht hat hierzu in der Regel keine vollständigen Informationen vorliegen. (Auch von den Finanzämtern erhält das Nachlassgericht keine Mitteilungen über das Vermögen.)
Lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten, um in Erfahrung zu bringen, wo Sie die entsprechenden Informationen bekommen können. -
Ein Erbschein ist der schriftliche Nachweis der Erbenstellung. Er ist erforderlich, wenn der Verstorbene Grundbesitz hat. Ein Erbvertrag oder ein notarielles Testament ersetzen den Erbschein in der Regel im Rechtsverkehr.
Ist kein Grundbesitz vorhanden, so kann auch ein handschriftliches Testament zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Erben genügen. Bitte sprechen Sie dies mit Banken und Versicherungen ab. -
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Ausschlagungstermin beim Nachlassgericht oder bei einem Notar Ihrer Wahl.
Falls Sie nicht in Fürth wohnen, können Sie die Ausschlagung auch bei Ihrem Wohnsitzgericht erklären. Die Ausschlagung muss binnen 6 Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft erfolgen. Sie werden nicht immer als Erbe angeschrieben, bitte warten Sie daher keinen Posteingang vom Nachlassgericht ab. Für die Aufnahme einer Ausschlagungserklärung muss die Sterbeurkunde vorliegen.
Sollten Sie in Fürth wohnen, die Ausschlagung aber für ein anderes Gericht abgeben wollen, wenden Sie sich bitte telefonisch zur Terminvereinbarung an das Nachlassgericht Fürth.
Für die Ausschlagung fällt eine Gebühr von mindestens 30,00 € pro Termin an. -
Wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können, können Sie Auskunft über mögliche Erben des Verstorbenen erhalten. Ihre Anfrage stellen Sie bitte ausschließlich schriftlich unter Vorlage eines Nachweises (Kopie der Rechnung, Forderungsaufstellung, Vertragsunterlagen).
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihre Forderung gegen die Erben oder den Nachlass geltend machen können, müssen Sie sich rechtlich beraten lassen. Das Amtsgericht ist nicht zu einer Rechtsberatung befugt.
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Ihren evtl. Pflichtteil oder ein Vermächtnis müssen Sie den Erben gegenüber geltend machen. Das Nachlassgericht wird hier nicht - auch nicht vermittelnd – tätig. Bei Rechtsstreitigkeiten um Vermächtnisse oder Pflichtteilsansprüche ist das Zivilgericht zuständig.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (z.B. Rechtsanwalt oder Notar). -
Die Aufteilung des Nachlasses machen die Erben unter sich aus. Das Nachlassgericht wird hier nicht - auch nicht vermittelnd - tätig.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (z.B. Rechtsanwalt). -
Die Erbschaftssteuer wird nicht vom Nachlassgericht bearbeitet. Zuständig ist hier das Erbschaftssteuerfinanzamt (für zuletzt in Fürth wohnhafte Verstorbene das Erbschaftssteuerfinanzamt Lohr am Main).
Wenden Sie sich daher bitte an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (z.B. Rechtsanwalt oder an einen Steuerberater). -
Auskünfte zum Verfahren können nur an Personen erteilt werden, die ein berechtigtes Interesse haben. Als Kaufinteressent gehören Sie leider nicht zu diesem Personenkreis, so dass Ihnen keine Mitteilung über evtl. Erben gemacht werden kann.
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Die Bestattung ist in der Regel Aufgabe der Angehörigen.Sind keine Angehörigen bekannt, erfolgt die Bestattung durch die Stadt Fürth.
Bitte wenden Sie sich an den Bestattungsdienst der Stadt Fürth und das Friedhofsamt.
Informationen und Links
- Merkblatt zur Erbschaftsausschlagung
- Merkblatt gesetzlicher Pflichtteil
- Ausfüllanleitung zur Rückantwort
- Broschüre - Vorsorge für den Erbfall (auch im Buchhandel erhältlich)
- Broschüren des Bayerischen Staatsministerium der Justiz
- Information der Notare in Bayern
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Broschüre Erben und Vererben (BMJV)
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