Güterichter
Das Amtsgericht Fürth bietet im Rahmen anhängiger und hierfür geeigneter Rechtsstreitigkeiten eine Konfliktlösung von einem hierfür besonders ausgebildetem Güterichter an.
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In dieser besonderen Verfahrensart sollen die Hintergründe des gerichtlichen Konflikts herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Deshalb sollen Parteien selbst (und nicht etwa deren Anwälte) die bestehende Interessenlage sowie Hintergründe des Streits umfassend aus ihrer Sicht darstellen. So soll dem Verfahrensgegner der eigene Standpunkt verständlicher gemacht werden. Dabei unterstützt der nie entscheidungsbefugte Güterichter die Verhandlung mit dem Ziel, eine umfassende Einigung zu erzielen.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stehen nicht die Rechtsansprüche, sondern die Interessen und Bedürfnisse der Parteien. Sie beteiligen sich aktiv am Verfahren und entwickeln eigenverantwortlich interessengerechte Möglichkeiten der Streitbeilegung. -
Das Güterichterverfahren bietet die Möglichkeit, einen Konflikt umfassend und interessenbezogen zu lösen ohne dass es Sieger und Besiegte geben muss. Die Parteien bestimmen, wie ihr Konflikt gelöst wird und übertragen die Konfliktlösung nicht einem Dritten. Dabei können sie sich auch auf Rechtsfolgen einigen, die nach bestehender Rechtslage so nicht vorgesehen wären. Sie bleiben in jeder Lage Herren des Verfahrens.
Umfangreicher Schriftverkehr wird durch das offene Gespräch vermieden und die durch die Parteien selbst unter Hilfestellung durch den Güterichter erarbeitete Konfliktlösung wird in der Regel höhere Akzeptanz finden und so der Konfliktvermeidung in der Zukunft dienen.
Im Güteverfahren können – im Gegensatz zum streitigen Verfahren - Dritte, die für die Streitbeilegung entscheidend sein können, ebenfalls geladen werden und in eine Konfliktlösung mit einbezogen werden.
Ein Termin zur Güteverhandlung wird regelmäßig kurzfristig bestimmt werden können. Ein oft langwieriger Prozess kann so in jeder Lage des Verfahrens abgekürzt werden. Wird im Rahmen der Güteverhandlung keine Lösung gefunden, wird der Rechtsstreit an den Streitrichter zurückverwiesen und wie gewohnt fortgesetzt. -
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Da ein Rechtsstreit bereits anhängig ist, fallen im Vergleich zum üblichen gerichtlichen Verfahren keine zusätzlichen Anwalts- und Gerichtskosten an. Die Gebühren eines Vergleichs sind identisch mit den Vergleichsgebühren im streitigen Verfahren.
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Ein Anwalt ist vor den Amtsgerichten nicht vorgeschrieben. Der Güterichter erteilt jedoch keinen Rechtsrat und wird zur Rechtslage oder zu den Erfolgsaussichten im streitigen Verfahren keine Stellung nehmen. Bei der Frage, ob eine durch die Beteiligten erarbeitete Konfliktlösung tragbar ist, kann der Rat eines Anwalts daher hilfreich sein.
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Das Verfahren ist vertraulich. Der Güterichter wird zusammen mit den Parteien im offenen Gespräch versuchen, den Sachverhalt und dessen Hintergründe umfassend aufzuklären, um die Interessen der Parteien zu erforschen. Lösungsmöglichkeiten werden entwickelt, bewertet und schließlich eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung des Konflikts gefunden. Der Streitrichter erhält keine Kenntnis von den Gesprächsinhalten. Ein Protokoll über eine Güteverhandlung oder weitere Güteversuche vor dem Güterichter wird nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien aufgenommen.
Dieses freiwillige Verfahren stellt ein unverbindliches Serviceangebot der Justiz dar. Führt es nicht zum Erfolg, werden die Akten ohne weiteres an den Streitrichter zurückgeleitet.
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