Registersachen
Wichtiger Hinweis
Kurz nach Veröffentlichung einer Eintragung werden häufig amtlich aussehende Rechnungen für Eintragungen in private Register verschickt. Bei diesen Rechnungen handelt es sich nicht um die Rechnung für die Eintragung in das öffentliche Register.
Der Bundesanzeiger Verlag hält auf www.bundesanzeiger.de unter der Rubrik 'Wissenswertes >> Daten und Statistiken' eine Liste der dort bekannten Absender solcher Rechnungen vor.
Die Rechnung für die Registereintragung erhalten Sie ausschließlich von der Landesjustizkasse Bamberg. Deren korrekte Kontoverbindung lautet:
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Erreichbarkeit
Postanschrift:
Hallstraße 1
90762 Fürth
Telefon: 0911 / 7438-307
Fax: 0911 / 7438-333
De-Mailadresse: ag-fuerth-registergericht@egvp.de-mail.de
E- Mail: poststelle.registergericht@ag-fue.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Das E-Mail-Postfach des
Registergerichts dient ausschließlich der Übermittlung nicht formbedürftiger
Mitteilungen. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine
Schriftsätze, Mitteilungen oder andere Einsendungen zu Verfahren übersandt
werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen. Nutzen Sie dafür
das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Laufende Fristen können
durch Nutzung des E-Mail-Postfachs nicht gewahrt werden.
Sprechzeiten:
Das Registergericht des Amtsgerichts Fürth befindet sich im Gebäude Alexanderstraße 24. Dieses ist jedoch für den Parteiverkehr grundsätzlich geschlossen. Persönliche Vorsprachen müssen über den Bürgerservice im Hauptgebäude Hallstraße 1 erfolgen (siehe oben) oder telefonisch abgesprochen werden. .
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth umfasst für das Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister den Amtsgerichtbezirk Fürth, den Amtsgerichtsbezirk Erlangen sowie den Amtsgerichtsbezirk Neustadt a.d.Aisch.
Das Registergericht ist für die nachfolgend aufgeführten Eintragungen zuständig:
-
Handelsregister
Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und
Kapitalgesellschaften (AG GmbH, KGaA) -
Partnerschaftsregister
Partnerschaftsgesellschaften -
Genossenschaftsregister
Genossenschaften (eG) -
Vereinsregister
Vereine (e.V.) -
Güterrechtsregister
Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern
Auskünfte
Beachten Sie auch die Online- EInsicht über das gemeinsame Registerportal der Länder!
Mit Inkraftteren des Gesetzes zur Umsetzung der Diitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie der elektronisch vrfügbaren Dokumente kostenfrei!
Nähere Informationen finden Sie unter www.handelsregister.de .
Des Weiteren sind möglich:
- Gewährung persönlicher Einsicht bei dem Amtsgericht
-
Erteilung von Ausdrucken aus den Registern bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags der per Post oder Telefax einzureichen ist.
Telefonische Auskünfte aus den Registern sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden grundsätzlich nicht erteilt.
Broschüren
Verfahrensübersicht
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