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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Die Geschäftsstelle für Familiensachen befindet sich im 3. Stock Zimmer 3.11 bzw. 3.12.

Anschrift:
Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen (Hausanschrift)

Telefon: 08821 / 928-147, -249, -149 oder -150
Telefax: 09621 / 9624 11032

Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr.

Das Familiengericht ist zuständig:

  • für Anträge auf Ehescheidung, Aufhebung oder Nichtigkeit einer Ehe
  • für Regelung von Unterhaltsansprüchen des Ehepartners und der Kinder
  • für Regelung des Versorgungsausgleichs der Ehepartner
  • für Regelung der elterlichen Sorge für die Kinder
  • für Regelung des Umgangsrechts mit dem Kind
  • für Regelung der Ehewohnung sowie des Hausrats
  • für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
  • für Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Eltern-Kind-Beziehung
  • für Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • für Adoptionssachen
  • für Anfechtung der Vaterschaft
  • für Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz
  • für Vormundschaft oder Pflegschaft Minderjähriger
  • für sämtliche Gewaltschutzsachen
  • für sonstige Familiensachen (z.B. für aus der Ehe oder aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrührende Ansprüche)

Im Vorfeld eines Familienverfahrens kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch Beratungshilfe beantragt werden. Im Downloadbereich finden Sie ein Merkblatt mit Informationen und den Antrag auf Beratungshilfe. Der Antrag ist bei der Rechtsantragstelle zu stellen.

Im Zuge eines Familienverfahrens kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch Prozesskostenhilfe beantragt werden. Im Downloadbereich finden Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe samt Merkblatt.

Zum Download

Verfahrensübersicht