Strafverfahren
Die Geschäftsstelle für Strafsachen befindet sich im 2. Stock Zimmer 2.22 und 2.23.
Anschrift:
Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen (Hausanschrift)
Telefon: 08821 / 928-130, 928-131, 928-231 oder 928-110
Bei Zeugenentschädigungen: 08821 / 928-130, 928-131, 928-231 oder 928-110
Telefax: 09621 / 9624 11034
Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Zuständigkeit
- Strafverfahren gegen Erwachsene, jedoch nur bis zu einer gewissen Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe
- Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende
- Bußgeldsachen
- Vollstreckung von Entscheidungen in Strafsachen, soweit Jugendrecht zur Anwendung kommt
- Bewährungsüberwachung
Strafverhandlungen:
Die Sitzungen des Strafgerichts sind grundsätzlich öffentlich, das heißt jeder kann zusehen. Ausnahmen sind jedoch Strafverfahren, an denen Jugendliche beteiligt sind, oder wenn der Richter aus anderen Gründen die Öffentlichkeit ausschließt.
Anklagebehörde:
Die Staatsanwaltschaft München II leitet die strafrechtichen Ermittlungen, erhebt Anklage und vertritt diese vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen.
Bewährungshilfe:
Die Bewährungshilfe finden Sie in
80335 München, Seidlstraße 8
Tel. 089 / 5597-2701
und in
82362 Weilheim, Waisenhausstraße 5, Rückgebäude
Tel. 0881 / 998-601