Hinterlegungsstelle
Die Hinterlegungsstelle befindet sich im 2. Stock Zimmer 2.02.
Telefon: 08821 / 928-134 bzw. -152
Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Die Hinterlegung kann erfolgen aus folgenden Gründen:
- aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Kaution zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen
- aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils
- bei Unsicherheit über den Gläubiger einer Forderung
Ein hinterlegter Betrag oder Gegenstand kann nur aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts oder einer Freigabeerklärung sämtlicher Beteiligter herausgegeben werden.