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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Die Geschäftsstelle für Zivilsachen befindet sich im 2. Stock, Zimmer 2.36.

Anschrift:
Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen (Hausanschrift)

Telefon: 08821 / 928-244 oder 928-144
Telefax: 09621/ 9624 11036

Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

Das Zivilgericht ist insbesondere zuständig für:

  • Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000€ (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe)
  • Streitigkeiten in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses
  • Arreste und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
  • Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
  • Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
In manchen Fällen ist jedoch die Klageerhebung erst nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zulässig.

Für Mahnbescheide (bei reinen Geldforderungen) ist das Zentrale Mahngericht in Coburg zuständig.

    Allgemeine Informationen zu:

    Verfahrensübersicht