Zivilverfahren
Die Geschäftsstelle für Zivilsachen befindet sich im 2. Stock, Zimmer 2.36.
Anschrift:
Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen (Hausanschrift)
Telefon: 08821 / 928-244 oder 928-144
Telefax: 09621/ 9624 11036
Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr.
Das Zivilgericht ist insbesondere zuständig für:
- Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe)
- Streitigkeiten in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses
- Arreste und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
Für Mahnbescheide (bei reinen Geldforderungen) ist das Zentrale Mahngericht in Coburg zuständig.