Zeugenbetreuungsstelle
Bitte kontaktieren Sie die Zeugenbetreuungsstelle vor eventueller Inanspruchnahme.
Die Zeugenbetreuungsstelle befindet sich im Erdgeschoss in Zimmer E/01.
Anschrift:
Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen (Hausanschrift)
Telefon: 08821 / 928-0
Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Die Zeugenbetreungsstelle kümmert sich besonders um:
- Kinder, die als Zeugen geladen wurden
- Zeugen, die Opfer einer Gewalttat wurden
- sonstige hilfsbedürftige Zeugen
Zeugen vor Gericht
Um ein gerechtes Urteil fällen zu können, ist das Gericht bei der Wahrheitsfindung auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Daher müssen Zeugen wahrheitsgetreue und vollständige Angaben machen. Der Zeuge vor Gericht nimmt eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr. Er ist nach Erhalt einer Ladung als Zeuge zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet.
Bitte lesen Sie Ihre Ladung sorgfältig durch und beachten Sie die beigefügten Hinweise. Bringen Sie die Ladung zum Termin mit.
Manchmal empfinden Zeugen die bevorstehende Aussage als Belastung, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt und Angst davor haben, etwas falsch zu machen. Die Zeugenbetreuung versucht, unbegründete Ängste zu nehmen und betreut auf Wunsch Zeugen vor und nach der Vernehmung.
Entschädigung für Zeugen und Sachverständige:
Zeugen erhalten auf Antrag eine Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall. Diesen Antrag erhalten Sie zusammen mit Ihrer Ladung.
Bitte füllen Sie diesen Antrag aus und senden ihn an das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen; fügen Sie auch die Ladung bei.
Eine Barauszahlung der Entschädigung ist nicht möglich.