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Amtsgericht Hersbruck

Amtsgericht Hersbruck

Adoptionen

Das Verfahren kann nur durch einen notariell beurkundeten Antrag eingeleitet werden. Darin sollen auch Anträge zur Vornamensänderung oder zur ggf. erforderlichen Bestimmung des Familiennamens enthalten sein. Adoptiert werden können sowohl Minderjährige als auch Volljährige, soweit die Adoption deutschem Recht unterliegt. Ausländische Rechtsordnungen sehen eine Volljährigenadoption nicht immer vor.

Verfahrensübersicht