Betreuungsverfahren
Volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen können, sind unter Betreuung zu stellen. In Zusammenarbeit mit dem vom Gericht bestellten Betreuer kümmert sich das Betreuungsgericht darum, dass die Belange des Betreuten beachtet werden.
Betreuungsanregung: