Zivilverfahren
Zivilrechtliche Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 werden beim Amtsgericht bearbeitet. Für Verfahren, deren Streitwert höher liegt, ist das Landgericht (für das Amtsgericht Hersbruck das Landgericht Nürnberg-Fürth) zuständig. Mietangelegenheiten des privaten Wohnraums sind unabhängig vom Streitwert immer den Amtsgerichten zugewiesen; örtlich ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung sich befindet.