Familienverfahren
Das Familiengericht ist für Folgendes zuständig:
- Ehescheidung
- Unterhaltsansprüche
- elterliche Sorge
- Umgang der Eltern mit dem Kind
- Ehewohnung und Hausrat
- güterrechtliche Ansprüche
- Ausgleich von Rentenanwartschaften
- Unterhalt für Kinder und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
- Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Vaterschaft
- Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige