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Amtsgericht Hersbruck

Amtsgericht Hersbruck

Nachlassverfahren

Das Nachlassgericht ist zuständig für die Durchführung der Nachlassverfahren, insbesondere auch für die Erteilung von Erbscheinen. Eigenhändig geschriebene Testamente können bei dem Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr sicher hinterlegt werden.

Verfahrensübersicht