Betreuungsverfahren
Das Betreuungsgericht ist zuständig für:
- Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen
- Unterbringungen, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind
Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der/die Betroffene den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung kommt in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der/Die Betroffene ist volljährig
- Der/Die Betroffene leidet an einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
- Der/Die Betroffene ist nicht (mehr) in der Lage, seine/ihre Angelegenheiten selbst zu regeln
- Für den/die Betroffene existieren keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder ausreichende Vollmachten
Erreichbarkeit
Zimmer Nr. 7, 8 und 9/Erdgeschoss Neubau
Telefon: 09441 / 509 -112, -113, -115 oder -178
Telefax: 09621 / 96241-3582
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Eine vorherige fernmündliche Terminvereinbarung ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.