Familienverfahren
Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:
- Scheidung, Aufhebung und Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
- Regelung des Versorgungsausgleichs
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Regelung des Sorge- und Umgangsrechts für Kinder
- Regelung güterrechtlicher Ansprüche
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
- Aufhebung von Lebenspartnerschaften und Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
- Adoptionen
Erreichbarkeit
Zimmer Nr. 125/Obergeschoss Altbau
Zimmer Nr. 131/Obergeschoss Altbau
Telefon: 09441 / 509 -148, -153, -170 und -171
Telefax: 09621 / 96241-3581
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr