Gerichtszahlstelle
Der Zahlungsverkehr im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist grundsätzlich unbar zu leisten. Barauszahlungen, auch von Zeugenentschädigungen, sind daher nicht möglich.
Bankverbindung
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Bank: Bayerische Landesbank München
Bankleitzahl: 700 500 00
IBAN: DE 34 7005 0000 0000 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM
- Bei Einzahlungen von Gerichtsgebühren: Konto Nr.: 30 24 919
- Bei Einzahlungen von Strafen und Auflagen: Konto Nr.: 20 24 919
- Bei sonstigen Einzahlungen: Konto Nr. 24 919
Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen:
- Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch das Amtsgericht und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden
- Eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ist möglich
Diese ist wie folgt erreichbar:
Zimmer Nr. 6 / Erdgeschoss Neubau
Telefon: 09441 / 509-112
Fax: 09621 96241-3582
Scheckzahlungen
Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.
Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden. Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzlich vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungssachen).