Hinterlegungsstelle
Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für Hinterlegungen von Geldbeträgen, Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten.
Eine Hinterlegung ist nur zulässig
- wenn dem Hinterleger eine gesetzliche Vorschrift zur Seite steht, die ihn zur Hinterlegung berechtigt bzw. verpflichtet
- wenn der Hinterleger durch eine behördliche Anordnung oder Entscheidung zur Hinterlegung für berechtigt oder verpflichtet erklärt worden ist
Erreichbarkeit
Zimmer Nr. 32/Erdgeschoss Altbau
Telefon: 09441 / 509-130