Zivilverfahren
Das Zivilgericht ist insbesondere zuständig für:
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro
- Wohnungsmietsachen
- Wohnungseigentumssachen (seit 1. Juli 2007)
- Arreste und Einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz, soweit nicht das Familiengericht zuständig ist
Erreichbarkeit
Zimmer Nr. 33 und 34 / Erdgeschoss Altbau
Telefon: 09441 / 509-131, -132, -168 und -169
Telefax: 09621 / 96241-3576