Betreuungsverfahren
Das Betreuungsgericht ist für rechtliche Betreuungen und Pflegschaften betreffend volljährige Personen zuständig. Dies beinhaltet auch Entscheidungen über Unterbringungen und weitere freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. gerichtliche Genehmigung der Verwendung von sog. "Bettgittern" zum Schutz von betroffenen Personen in Pflegeinrichtungen und Kliniken).
Betreuungsstellen (mit praktischen Hinweisen)
Erreichbarkeit
Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts
Buxacher Straße 6
(Zimmer 334/335 im 2. Obergeschoß)
Telefondurchwahl nach letzter Ziffer des Geschäftszeichens (z.B. Verfahren 2 XVII 1345/19 = Endziffer 5)
Endziffern 0 und 4 : Telefondurchwahl 08331 / 105-219
Endziffern 2, 7 und 9 : Telefondurchwahl 08331 / 105-463
Endziffern 1 und 6 : Telefondurchwahl 08331 / 105-468
Endziffer 3 : Telefondurchwahl 08331 / 105-465
Endziffer 5 und 8 : Telefondurchwahl 08331 / 105-276
Telefax: +49 (9621) 96241 3272
E-Mail: poststelle.vorm@ag-mm.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Weitere Informationen und nützliche Hinweise
Broschüren
Formulare
- Formular zur Anregung einer Betreuung
- Merkblatt für Betreuer
- Merkblatt zur Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
- Selbstverwaltungserklärung für Betreuerinnen und Betreuer
- Merkblatt zum Auslagenersatz für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
- Antrag auf Genehmigung einer Unterbringung oder Durchführung einer freiheitsentziehenden Maßnahme
- Merkblatt zu Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen