Registersachen
Das Handels- Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister wird für die Amtsgerichtsbezirke Memmingen, Neu-Ulm und Günzburg als elektronisches Register vom Registergericht des Amtsgerichts Memmingen geführt. Außerdem führt das Registergericht das Güterrechtsregister für den Amtsgerichtsbezirk Memmingen.
Erreichbarkeit
Geschäftsstelle für Registersachen
St.-Josefs-Kirchplatz 2
(Zimmer 208, 2. Obergeschoß)
Telefon: +49 (8331) 105 -472, -258, -286
Telefax: +49 (9621) 96241 3269
E-Mail: poststelle.registergericht@ag-mm.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Online-Einsicht über das gemeinsame Registerportal der Länder
Der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente ist kostenfrei.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.handelsregister.de.
Hinweise für Registerauszüge
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters gibt es keine Handelsregisterauszüge in beglaubigter und unbeglaubigter Form mehr, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke in folgenden Formen:
- Der aktuelle Ausdruck gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
- Der chronologische Ausdruck gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
- Der historische Ausdruck zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell.
Für die Beantragung eines Auszugs sollte genau angegeben werden, welche Art eines Auszugs (amtlich oder nicht amtlich und aktuell, chronologisch oder historisch) gewünscht wird.
Für die Erteilung von Ausdrucken werden folgende Gebühren erhoben:
Für amtliche Ausdrucke 20,00€
Für nicht amtliche Ausdrucke 10,00€
Wird keine Auswahl getroffen, erhalten Sie einen amtlichen aktuellen Ausdruck, der den bisherigen beglaubigten Handelsregisterauszug ersetzt.
Elektronische Einreichung von Anmeldungen und sonstigen Dokumenten
Hinweis: Gilt
für Vereinssachen insofern nicht, als dort Anmeldungen neben der elektronischen
Form auch weiterhin in Papierform
eingereicht werden können.
- Seit 1. Januar 2007 sind Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen, § 12 Abs. 1 HGB, § 11 Abs. 4 GenG, § 5 Abs. 2 PartGG). Auch alle anderen Dokumente sind elektronisch einzureichen.
- Die Einreichung erfolgt durch die Übertragung des elektronischen Dokuments in die elektronische Poststelle. Die elektronische Poststelle ist über die von den Gerichten zur Verfügung gestellte Zugangs- und Übertragungssoftware erreichbar. Die Software kann über die Internetseite www.egvp.de lizenzkostenfrei heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie alle dort zur Verfügung gestellten Informationen und Hinweise.
- Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2006 und für spätere Geschäftsjahre sind zukünftig beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen.
- Abschlüsse für Geschäftsjahre, die bereits vor dem 1. Januar 2006 begonnen haben, sind - wie bisher - bei den Amtsgerichten einzureichen.
- Informationen zur Einreichung von Jahresabschlüssen erhalten Sie unter www.bundesanzeiger.de (unter der Rubrik Aktuelles).