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Amtsgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist zuständig für alle in der kreisfreien Stadt Memmingen und im Landkreis Unterallgäu gelegenen Grundstücke. Im Grundbuch werden alle rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) dargestellt und offengelegt.

Das Grundbuchamt prüft und entscheidet über Eintragungsanträge und nimmt die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch vor.

Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Amtes für Breitband, Digitalisierung und Vermessung (früher: "Vermessungsamt"). Lagepläne eines Grundstücks erhalten Sie daher nur dort: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Memmingen mit Außenstelle Mindelheim (adbv-memmingen.de).

Das Grundbuchamt kann Ihnen nicht weiterhelfen, wenn es um folgende Fragestellungen geht:

  • Fragen zur Grunderwerbsteuer (zuständig: Finanzamt)
  • Fragen zur Grundsteuer (zuständig: Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung)
  • Fragen zur Vermittlung von Grundstücken und Makleraufgaben

Grundbucheinsicht und Beantragung von Grundbuchauszügen

Einsicht in das Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Eigentümer und Berechtigter eines eingetragenen Rechts an einem Grundstück sind stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen. Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.

Besteht ein Einsichtsrecht, werden auf Antrag auch Grundbuchausdrucke erteilt. Die Kosten für Grundbuchausdrucke betragen 10,00 Euro (für einfache Ausdrucke, auch "unbeglaubigte Abschrift") bzw. 20,00 Euro (für amtliche Ausdrucke, auch "beglaubigte Abschrift").

Die Grundbucheinsicht und die Bestellung von Grundbuchausdrucken kann nicht telefonisch erfolgen, sondern nur persönlich, per Post oder Fax. Die persönliche Bestellung eines Grundbuchausdruckes kann nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zum Nachweis der Legitimation erfolgen.

Dringender Warnhinweis

Wir raten dazu, einen Grundbuchausdruck direkt beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts und nicht über einen Internetanbieter zu bestellen. Es gibt zahlreiche "Dienstleister", die zu überteuerten Preisen die Anforderung online ermöglichen. Es kam bereits wiederholt vor, dass die Kosten vom Konto abgebucht wurden, jedoch kein Grundbuchausdruck übersandt wurde.

Mit den diversen Dienstleistungsanbietern in Grundbuchsachen im Internet hat das Grundbuchamt des Amtsgerichts Memmingen nichts zu tun.

Erreichbarkeit

Geschäftsstelle des Grundbuchamts
St.-Josefs-Kirchplatz 2
(Zimmer 007, Erdgeschoß)

Telefon: +49 (8331) 105 260
Telefax: +49 (9621) 96241 3276

E-Mail: poststelle.gba@ag-mm.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Verfahrensübersicht