Familienverfahren
Das Familiengericht ist zuständig für:
- Ehesachen (zum Beispiel Scheidungsverfahren)
- Kindschaftssachen (z.B. elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Abstammungssachen (z.B. Anfechtung oder Feststellung einer Vaterschaft)
- Adoptionssachen
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Gewaltschutzsachen
- Versorgungsausgleichssachen (Teilung der Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten im Falle der Scheidung; diese werden regelmäßig gemeinsam mit der Ehescheidung im Scheidungsverbund geführt)
- Unterhaltssachen
- Güterrechtssachen
- sowie sonstige Familiensachen und Lebenspartnerschaftssachen
In Verfahren vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (nur) in Ehesachen, Unterhaltssachen und Güterechtssachen.
Im Scheidungsverfahren erstreckt sich der Anwaltszwang auch auf das Scheidungsverbundverfahren. Dabei werden (meist automatisch) mit der Scheidung der Versorgungsausgleich und auf Antrag eines Ehegatten auch Unterhaltsansprüche und güterrechtliche Ansprüche zwischen den Ehegatten geregelt.
Das Amtsgericht Memmingen ist in Familiensachen für das Gebiet der kreisfreien Stadt Memmingen und des Landkreises Unterallgäu zuständig.
Ausnahmen bestehen wie folgt:
- Die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen liegt beim Oberlandesgericht München.
- Die Zuständigkeit für Genehmigungsverfahren nach § 167 b Abs. 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Verbindung mit § 1631e Abs. 3 BGB liegt beim Amtsgericht München.
- Die Zuständigkeit in Verfahren nach dem Internationalem Familienrechtsverfahrensgesetz liegt ebenfalls beim Amtsgericht München.
Erreichbarkeit
Geschäftsstelle für Familiensachen
Buxacher Straße 6
(Zimmer 303/308 im 2. Obergeschoß)
Telefon: 08331 / 105-287, -462, -283 oder -461
Telefax: 09621 / 96241 3267
E-Mail: poststelle.fam@ag-mm.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.