Barzahlungsstelle
Beim Amtsgericht Memmingen ist eine Barzahlungsstelle für die Annahme von Geldzahlungen eingerichtet, bei denen eine Zahlung in bar noch gesetzlich möglich ist. Grundsätzlich erfolgen Einzahlungen an die bayerischen Gerichte unbar.
Erreichbarkeit
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
(Zimmer 241)
Telefon: +49 (8331) 105-205 oder -231
E-Mail: poststelle@ag-mm.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Hinweise für den Zahlungsverkehr
Alle Zahlungen an das Amtsgericht Memmingen haben auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg bei der BayernLB zu erfolgen.
Konto der Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMM
Sollten Sie keine Rechungsnummer oder kein Buchungskennzeichen erhalten haben, geben Sie bitte vor dem gerichtlichen Geschäftszeichen unbedingt im Verwendungszweck "AG MM" an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann!
Vorschusszahlung
Vorschusszahlungen bitte erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch das Gericht oder einer Zahlungsaufforderung mit Buchungskennzeichen überweisen.
Scheckzahlungen
Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig. Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden. Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).
Lastschriftverfahren
Eine Teilnahme am Lastschriftverfahren bei der Landesjustizkasse Bamberg ist möglich.