Nachlassverfahren
Wenn der Verstorbene seinen Hauptwohnsitz zum Todeszeitpunkt in der kreisfreien Stadt Memmingen oder im Landkreis Unterallgäu hatte, ist das Nachlassgericht des Amtsgerichts zuständig für
- die Ermittlung der Erben, wenn zum Nachlass ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder sonstiges Vermögen gehört, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt.
- die Erteilung von Erbscheinen und Aufnahme von entsprechenden Anträgen (nach Terminsvereinbarung)
- Sicherungsmaßnahmen (z.B. durch Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
- besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
Das Nachlassgericht ist nicht zuständig für
- die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen
- die Erbauseinandersetzung zwischen Miterben und Verteilung des Nachlasses
- Festsetzung der Erbschaftssteuer
- die Beratung über die inhaltliche Gestaltung von Testamenten
Besondere Hinweise
Sie sind verpflichtet, ein in ihrem Besitz befindliches Testament im Original an das Nachlassgericht abzuliefern, sobald sie vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt haben.
Bitte bringen Sie zu allen Terminen beim Nachlassgericht (Aufnahme von Erbscheinsanträgen oder Erbschaftsausschlagungen, Rücknahme von Testamenten oder Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung) einen Lichtbildausweis mit.
Erreichbarkeit
Geschäftsstelle für Nachlasssachen
St.-Josefs-Kirchplatz 2
(Zimmer 205, 2. Obergeschoß)
Telefon: +49 (8331) 105-227, -249, -250
Telefax: +49 (9621) 96241 3268
E-Mail: poststelle.nach@ag-mm.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.