Zivilverfahren
Das Zivilgericht ist insbesondere zuständig für
- Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses
- Streitigkeiten in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Arreste und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Landwirtschaftsverfahren
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist, und
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
Erreichbarkeit
Geschäftsstelle für Zivilsachen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
(Zimmer 113, 115 und 119 im Erdgeschoß)
Telefon: siehe unten (verteilte Zuständigkeiten)
Telefondurchwahl nach letzter Ziffer des Geschäftszeichens (z.B. Verfahren 11 C 2345/12 = Endziffer 5)
Endziffern 0, 1 und 2: Telefondurchwahl 08331 / 105-230 und -232
Endziffer 3: Telefondurchwahl 08331 / 105-450
Endziffer 4: Telefondurchwahl 08331 / 105-233
Endziffern 5 und 6: Telefondurchwahl 08331 / 105-297
Endziffern 7, 8 und 9: Telefondurchwahl 08331 / 105-205 oder -231
Telefax: 09621 / 96241 3273
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.